2008/6/16 Jens Müller <[EMAIL PROTECTED]>: > Heiko Jacobs schrieb: >> Bei radspuren unterscheidet man benutzungspflichtige Radspur mit >> durchgezogenem Breitstrich und Schild, sowie "Angebotsstreifen" >> bzw. "Schutzstreifen" mit gestrichelter Linie, schmaler und ohne >> Schild, bei der Benutzungspflicht desselben streitet man noch... > > Allerdings sind sie ja (nicht nur baulich, auch rechtlich) Fahrbahnteil, > so daß man sie nicht gesondert modellieren muß. > > Ihre Existenz sollte man allerdings schon kennzeichnen ... > IMHO spricht auch nichts dagegen, sie gesondert zu modellieren (von einigen Renderschwächen abgesehen ;-), aber wenn man sie begleitend mappt, werden sie von den Standard regeln gar nicht dargestellt, oder?). Oft sind sie ja doch partiell durch Boller / Pfosten von der Fahrbahn getrennt.
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