2008/6/16 Jens Müller <[EMAIL PROTECTED]>:
> Heiko Jacobs schrieb:
>> Bei radspuren unterscheidet man benutzungspflichtige Radspur mit
>> durchgezogenem Breitstrich und Schild, sowie "Angebotsstreifen"
>> bzw. "Schutzstreifen" mit gestrichelter Linie, schmaler und ohne
>> Schild, bei der Benutzungspflicht desselben streitet man noch...
>
> Allerdings sind sie ja (nicht nur baulich, auch rechtlich) Fahrbahnteil,
> so daß man sie nicht gesondert modellieren muß.
>
> Ihre Existenz sollte man allerdings schon kennzeichnen ...
>
IMHO spricht auch nichts dagegen, sie gesondert zu modellieren (von
einigen Renderschwächen abgesehen ;-), aber wenn man sie begleitend
mappt, werden sie von den Standard regeln gar nicht dargestellt,
oder?). Oft sind sie ja doch partiell durch Boller / Pfosten von der
Fahrbahn getrennt.

Martin
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