Heiko Jacobs schrieb:
> Bei radspuren unterscheidet man benutzungspflichtige Radspur mit
> durchgezogenem Breitstrich und Schild, sowie "Angebotsstreifen"
> bzw. "Schutzstreifen" mit gestrichelter Linie, schmaler und ohne
> Schild, bei der Benutzungspflicht desselben streitet man noch...

Allerdings sind sie ja (nicht nur baulich, auch rechtlich) Fahrbahnteil, 
so daß man sie nicht gesondert modellieren muß.

Ihre Existenz sollte man allerdings schon kennzeichnen ...


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