Hallo Jens,

Jens Müller wrote:
> Nein, nat�rlich nicht. Grunds�tzlich m�ssen Radfahrer -- wie der �brige 
> Fahrzeugverkehr auch -- die Fahrbahn benutzen, � 2 Abs. 1 StVO.
>   
Das ist der Grundsatz, von dem es eben naturgemäß immer Ausnahmen gibt ;-)

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen (denn deine Antwort 
bezieht sich nicht auf die Frage...):

Hier mal als _Einstieg_:  
http://de.wikipedia.org/wiki/Radweg#Benutzungspflichtige_Radwege

_Vorhandene_ Radwege, die mit den entsprechenden Kennzeichen 
ausgestattet sind, sind sehr wohl benutzungspflichtig.

Gruß
Thomas


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