Martin Koppenhoefer schrieb: > die ALKs sind ziemlich sicher nicht gemeinfrei. Die werden ja auch > nicht als Gesetz oder Erlass bzw. Ähnliches veröffentlicht. > Bebauungspläne und Flächennutzungspläne hingegen werden veröffentlicht > und treten dann (nach entsprechenden Einspruchsfristen und weiterem > Prozedere das mit der Veröffentlichung (im Amtsblatt) endet) in Kraft. > Meiner Ansicht nach können diese dadurch als Quelle genutzt werden.
Mein Problem sind nicht die Zeichnungen der B- und F-Pläne, sondern die Basis auf denen diese entworfen sind. Wenn die "farbigen Linien" der Pläne nachgezeichnet werden, ist das vielleicht okay, aber nicht die graue ALK oder eine Grundkarte. Noch ein Problem ist die Weiterverwendung. Dürfen diese auch im Ausland für kommerzielle Zwecke weiterverwendet werden? Eventuell ist die Freigabe von F- und B-Plänen nur für das deutsche Hoheitsgebiet bedacht. _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de