Florian Heer schrieb:
> Bei meinem Beispiel, wegen dem ich überhaupt auf die Idee 
> gekommen bin, gibt es 2 Landstraßen, die gleich getaggt sind. Eine ist 
> unübersichtlich und verkehrsreich, die andere, die in diesem Fall 
> minmalst länger wäre, ist genau das nicht.
> 
> Somit gibt es in diesem Fall keine Entscheidungsmöglichkeit, die die für 
> Fußgänger extrem ungünstige Variante NICHT bevorzugen wird.

Es gilt ja: "Gleiches Recht für alle." Wenn du also für dich als 
Fußgänger die eine Straße als "avoid" taggst, die andere aber nicht, 
dann haben Autofahrer genau dasselbe Recht.

Die werden dann auch die überfüllte, schlechter fahrbare Straße als 
"avoid" taggen, wenngleich auch aus anderen Überlegungen. Als Resultat 
werden dann "alle[TM]" Autofahrer nur noch die minimal längere, leere 
Landstraße befahren - und schon ist dein Fußgängertagging genau falsch 
geworden.

Im schlechtesten Fall endet es damit, dass beide Straßen gleichstark und 
gleich ungünstig für Fußgängerverkehr von Autos frequentiert werden.

Ich glaube halt nicht, dass so ein Tagging von weichen, subjektiven 
Eindrücken wirklich hilfreich ist.

Wenn du einer bestimmten Gruppe von Verkehrsteilnehmern deutlich machen 
willst, dass sie schlauerweise einen ganz bestimmten Weg nehmen sollten, 
so würde es sich anbieten, das als Route (mit Relation und dem ganzen 
Zeugs) zu tun. Noch die passende Bezeichnung dran ("Florian's empfohlene 
Fußgängerroute als Alternative zur Landstraße XY"), und schon könnte man 
glücklich sein. :)

Viele Grüße
Sven

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