Christoph Eckert schrieb: >> .. die dann wohl auf die Gemeindewaldgesetze hinweisen :-( > > das wären dann wohl eher Verordnungen, oder?
Wie auch immer. Auch wenn ein "Unkenntnis schützt vor Strafe nicht" gilt, so wird einem die Kenntnis eines Bundesgesetzes helfen, wenn man sich darauf beruft, wenn man im Wald angetroffen wird, obwohl lokale Verordnungen ein Betreten verbieten. Man sollte dabei natürlich nicht an irgendwelchen eindeutigen Verbotsschildern vorbeigekommen oder in anderweitig erkennbar umfriedetes Gebiet eingedrungen sein. Wenn ich als Auswärtiger nicht erkennen kann, wie Regelung vor Ort ist (Beschilderung.....), dann sollte es mir immer gelingen, mit einem "Oh sorry, wusste ich nicht, aber danke dass Sie es mir sagen. Soll nicht wieder vorkommen" ohne weitere Folgen aus der Sache herauszukommen. Aber selbstverständlich steht es jedem frei, sich in solchen Situation um Kopf und Kragen zu quatschen. (Vorschlag: "Ich habe das Recht! Das steht im Internet! Wenn nicht, dann sind Sie verpflichtet, eine Schild aufzustellen! Ich werde hier so lange immer wiederkommen, bis Sie das Schild aufgestellt haben! Außerdem werde ich mich verkleiden, damit Sie mich nicht wiedererkennen und behaupten, sie hätten mich schonmal belehrt. Und falls Sie mich jetzt nach meinem Namen fragen sollten: Den sagen ich Ihnen nicht, das darf nur die Polizei fragen.") -jha- _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

