Am Samstag, 16. August 2008 schrieb Mark Obrembalski:
> René Falk <[EMAIL PROTECTED]> schrieb:
> > Am Samstag, 16. August 2008 schrieb Martin Koppenhoefer:
> > > Schutzgebiete stimmt, Privatbesitz darf hingegen betreten
> > > (nicht befahren, auch nicht mit Fahrrädern) werden, auch
> > > ausserhalb der Wege.
> >
> > Jein, man beachte die Landeswaldgesetze.
>
> Wo gibt es denn ein Landeswaldgesetz, das da Beschränkungen für den
> Privatwald vorsieht? Die mir bekannten sehen zwar durchaus
> Beschränkungen vor, aber immer nur aus guten Gründen und dann ohne
> Unterscheidung zwischen Staats-, Kommunal- und Privatwald.

Nee, keine Beschränkung, aber Privatwald darf, z.B. in Niedersachsen, 
genauso auf "tatsächlich öffentlichen Wegen" und Fahrwegen befahren, 
und nicht nur per pedes betreten, werden, wie Nicht-Privatwald, oder 
habe ich dich da falsch verstanden?

Grüße

René



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