Am Samstag, 16. August 2008 schrieb Mark Obrembalski: > René Falk <[EMAIL PROTECTED]> schrieb: > > Am Samstag, 16. August 2008 schrieb Martin Koppenhoefer: > > > Schutzgebiete stimmt, Privatbesitz darf hingegen betreten > > > (nicht befahren, auch nicht mit Fahrrädern) werden, auch > > > ausserhalb der Wege. > > > > Jein, man beachte die Landeswaldgesetze. > > Wo gibt es denn ein Landeswaldgesetz, das da Beschränkungen für den > Privatwald vorsieht? Die mir bekannten sehen zwar durchaus > Beschränkungen vor, aber immer nur aus guten Gründen und dann ohne > Unterscheidung zwischen Staats-, Kommunal- und Privatwald.
Nee, keine Beschränkung, aber Privatwald darf, z.B. in Niedersachsen, genauso auf "tatsächlich öffentlichen Wegen" und Fahrwegen befahren, und nicht nur per pedes betreten, werden, wie Nicht-Privatwald, oder habe ich dich da falsch verstanden? Grüße René _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

