René Falk <[EMAIL PROTECTED]> schrieb:
> Am Samstag, 16. August 2008 schrieb Martin Koppenhoefer:
> 
> > Schutzgebiete stimmt, Privatbesitz darf hingegen betreten (nicht
> > befahren, auch nicht mit Fahrrädern) werden, auch ausserhalb der
> > Wege.
> 
> Jein, man beachte die Landeswaldgesetze.

Wo gibt es denn ein Landeswaldgesetz, das da Beschränkungen für den
Privatwald vorsieht? Die mir bekannten sehen zwar durchaus
Beschränkungen vor, aber immer nur aus guten Gründen und dann ohne
Unterscheidung zwischen Staats-, Kommunal- und Privatwald.

Gruß,
Mark

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