Mario Salvini schrieb:
> Um mal beim Wort "Schrittgeschwindigkeit" zu bleiben. Hast du schon 
> einmal versucht 7km/h zu 'gehen'?

Von Schrittgeschwindigkeit ist in § 42 Abs. 4a StVO die Rede.

Die 7 km/h sind ein Mittelwert der deutschen Gerichte, die
Werte zwischen 4 und 10 km/h urteilen.

(4 + 10) / 2 = 7 [km / h]

Ist also eine deutsche Erfindung.

Aus Erfahrung rechne ich persönlich meist mit 3,5 bis 5 km/h.

Grüße
Tobias

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