Garry schrieb:
> Nein, eine technisch sinnvolle Sicht. Leiten wir mal her:
> 10km/h Schilder gibt es  - die kann der Gesetzgeber also nicht gemeint 
> haben sonst hätte er es entsprechend
> formuliert. Darüber kann er nicht gemeint haben weil man dann doch schon 
> so langsam ausserhalb der möglichen
> Gehgeschwindigkeit auch für sehr sportliche Menschen kommt.
> Unter 7km/h können sehr viele Autos ohne die Kupplung schleifen zu 
> lassen schon gar nicht fahren -erhöhter
> Verschleiss ist garantiert auch nicht das Ziel des Gesetzgebers ist, 
> zumahl es ja auch "Schrittgeschwindigkeit" an Steigungen
> gibt. 9km/h würde nicht wirklich Sinn machen  (1km/h unter verfügbaren 
> 10km/h-Schilder), 8km/h ist nicht so viel besser
> - bleibt die 7km/h als vernüftigster Wert.

Ob du es glaubst, oder nicht: Ich bin unlängst in Hamburg an einer
Baustelle mit einspuriger, verengter Fahrbahn, die noch dazu über
irgendeine improvisierte Behelfsbrückenkonstruktion führte (vermutlich,
damit die Baugrube des Hauses daneben nicht zusammensank) über eine
Geschwindigkeitsbegrenzung von 6 km/h gestolpert.

Nein, hab' leider kein Foto als Beweis.

Viele Grüße
Sven

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