Frederik Ramm schrieb: > > Auf der legal-talk-Liste sagte jemand mal, dass Du in den USA > grundsaetzlich bei Vertragsverletzung nur auf Schadensersatz klagen > kannst. Hierzu muss aber ein Schaden entstanden oder zumindest ein > Gewinn entgangen sein. Wenn Du Deine Daten normalerweise verkaufst und > jemand sich die Daten an Deiner Lizenz vorbei erschleicht, kannst Du den > auf Ersatz des Dir entgangenen Gewinns verklagen. Das ist eine sehr > materielle Angelegenheit. Wenn Du Daten aber kostenlos mit CC-BY-SA > verteilst, wird es Dir schwer fallen, den Schaden deutlich zu machen, > wenn jemand die Daten "klaut" - entgangen ist ja hier kein Gewinn, > sondern eine nebuloese Hoffnung auf eine bessere Welt durch Copyleft.
Witzigerweise stimmt genau das ja so nicht. Lizenzmodelle wie z.B. bei MySQL setzen ja genau darauf, daß du deren Software zwar unter einer freien Lizenz bekommen kannst (die dann gewissen Einschränkungen unterliegt), wenn du diese Einschränkungen nicht magst kannst du von denen das "Vollprodukt" kaufen. Wenn du dich nicht an diese Einschränkungen hälst kann MySQL dich sehr wohl auf Schadensersatz verklagen. Wir haben letztlich genau die gleiche Situation (dabei natürlich angenommen, daß wir die OSM Daten überhaupt mit einem Copyright belegen können). Inwieweit sich der Schaden genau beziffern läßt ist natürlich eine andere Frage, aber dafür gibt's ja dann Rechtsanwälte :-( Gruß, ULFL _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

