Hallo, Ulf Lamping wrote: > Wenn du dich nicht an diese Einschränkungen hälst kann MySQL dich sehr > wohl auf Schadensersatz verklagen.
"Fuer das, was der gemacht hat, haette er uns eigentlich Geld zahlen muessen, wie die Firmen A, B und C auch". > Wir haben letztlich genau die gleiche Situation (dabei natürlich > angenommen, daß wir die OSM Daten überhaupt mit einem Copyright belegen > können). Bestreite ich, weil wir von niemandem Geld nehmen. Wir koennen hoechstens sagen: "Fuer das, was der mit unseren Daten gemacht hat, haette er anderswo Geld zahlen muessen", aber dabei handelt es sich dann ja nicht um Geld, das uns entgangen ist! > Inwieweit sich der Schaden genau beziffern läßt ist natürlich eine > andere Frage, aber dafür gibt's ja dann Rechtsanwälte :-( Vermutlich geht es dann bei so einem Verfahren um genau so viel Geld, wie die Anwaelte verschlingen. Und das kann in den USA viel sein... Es gibt durchaus Stimmen in der Lizenzdiskussion, die sagen: "Ist uns schon klar, dass die Lizenz praktisch nicht durchsetzbar ist, aber es geht uns darum, eine moralische Aussage zu machen darueber, was wir von den Benutzern unserer Daten erwarten; wenn jemand sich dann da einen Teufel drum schert, gibt es vielleicht keine Verurteilung, aber wenigstens kommt er an den Pranger." Meine Meinung zu dieser Aussage ist: Schoen, aber dann lasst uns doch einfach eine halbe Seite menschenlesbaren Text verfassen statt 10 Seiten Juristenspeak. Bye Frederik -- Frederik Ramm ## eMail [email protected] ## N49°00'09" E008°23'33" _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

