Max Moritz Sievers schrieb: > Zum Nebeneinanderfahren: > > | Will man aber als Autofahrer einen Radfahrer überholen, wird das bei > | Einhaltung des nötigen Seitenabstandes wegen des Gegenverkehrs nicht in > | Frage kommen oder (wenn kein Gegenverkehr kommt) von einem > | Nebeneinanderfahren zweier Radfahrer nicht behindert werden. Daran hat sich > | seit damals nichts geändert; nur begreifen das Autofahrer damals wie heute > | höchst ungern. > *Pro Radfahrer (nebeneinander) sind mindestens 2m mehr erforderlich (wenn diese einen Sicherheitsabstand einhalten). Damit ist auf vielen innerörtlichen Strassen schon bei zwei Radlern nebeneinander ohne Gegenverkehr der Platz **nach Vorschrift zu gering zum überholen -> Behinderung! ** §2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge* (4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.
*Dazu kommt dass das nebeneinander Fahren meist nur zum "tratschen" - worunter die Aufmerksamkeit für den Verkehr leidet - **bei selten mehr als 15km/h dient..* * *** Garry _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

