On 09-02-26 17:27:22 CET, Robert Joop wrote:
> On 09-02-26 16:13:41 CET, [email protected] wrote:
> > Auch das allgemeine 50-in-ortschaften gilt für Fahrräder nicht.
> 
> das war mal, zu einer zeit, als die 50 km/h innerorts laut StVO nur für
> kraftfahrzeuge galten.
> ein fahrrad ist kein kraftfahrzeug im sinne des gesetzgebers.

da bin ich wohl einem irrtum erlegen - ich hätt schwören können,
dass es mal durch die nachrichten ging, dass diese lücke bei einer
StVO-änderung geschlossen wurde.
die aktuelle StVO beschränkt die allgemeine beschränkung auf 50 km/h
innerorts aber offenbar doch auf kraftfahrzeuge.

rj

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