Hallo, Tobias Wendorff wrote: > Ich weiß nicht, ob und inwieweit meine Forderungen irgendeine Gültigkeit > haben. Bei PD (was es ja dann wäre) *kann* man keine Einschränkung in > der Nutzung vornehmen.
Du hast ein fundamental anderes Rechtsverstaendnis als ich. Du gehst davon aus, dass Individuen miteinander Vertraege nur auf Basis von Gesetzen schliessen duerfen. Wenn ich mit Dir einen Vertrag schliesse, in dem steht, dass Du 100 Euro dafuer bekommst, dass Du bei Vollmond drei Bahnen im Schwimmbad schwimmst, dann wuerdest Du erstmal nach einem Paragraphen suchen, der es grundsaetzlich erlaubt, dass Menschen gegen Geld bei Mondschein Taetigkeiten ausueben. Mein Rechtsverstaendnis ist aber so, dass es grundsaetzlich eine Vertragsfreiheit gibt, die es mir erlaubt, mit Dir jeden Vertrag abzuschliessen, der nicht gerade gegen ein Gesetz *verstoesst*. Ich bin felsenfest davon ueberzeugt, dass ich mit Dir einen Vertrag schliessen kann, der besagt, dass eine triviale und weder dem Urheber- noch dem Datenbankrecht unterliegende Information, die ich erfasse und Dir uebermittle, von Dir nur zu einem ganz bestimmten Zweck verwendet werden darf und dass Du anderenfalls eine Vertragsstrafe oder Schadensersatz oder was auch immer zu zahlen hast. (Solltest Du Dich nicht daran halten, muss ich im Zweifel beweisen, dass Du dich nicht daran gehalten hast, bevor ich Dich erfolgreich verklagen kann.) Dass die Information grundsaetzlich nicht schutzfaehig ist, aendert nichts daran, dass Du den Vertrag mit mir gebrochen hast. Ich sehe also das Problem, das Du siehst, nicht. Allerdings gibt es da keinen kleineren wunden Punkt bei dem Vertragskonzept der ODbL, und zwar: Was passiert bei Vertragsbruch? In vielen Rechtsgebieten kann man bei Vertragsbruch praktisch nur auf Schadensersatz verklagen, und der ist ja bei OSM schwer zu beziffern. Bye Frederik _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

