Hi!

Am 25. März 2009 16:26 schrieb Frederik Ramm <[email protected]>:
> Allerdings gibt es da keinen kleineren wunden Punkt bei dem
> Vertragskonzept der ODbL, und zwar: Was passiert bei Vertragsbruch? In
> vielen Rechtsgebieten kann man bei Vertragsbruch praktisch nur auf
> Schadensersatz verklagen, und der ist ja bei OSM schwer zu beziffern.

Da würde sich dann schon ein Anwalt drum kümmern, schließlich bekommt
der seine Kohle ja nach Höhe des Streitwerts ;). Im Zweifel wirds den
Vertragsbrüchigen aber schonmal 100€ kosten.
(§ 97a urhg)

Ein bisschen Sorge macht mir der Umstand sorge, das jeder Miturheber
im Namen aller bei Lizenzverstößen vorpreschen darf. Wenn jetzt also
ein Anwalt seine Kanzlei einträgt, könnte er vermutlich sofort
anfangen Briefe los zu schicken, ohne das "wir" ihn dazu beauftragt
hätten...

Gruß,
Stefan

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