Martin Koppenhoefer schrieb: > gilt das auch für Arbeit, die der Kartograph im Auftrag (im Zuge > seiner Arbeit) gemacht hat? Normalerweise tritt man die Rechte ab, > wenn man z.B. als Architekt angestellt arbeitet, hat man nicht die > Rechte an der Arbeit - die hat der Arbeitgeber. Das dürfte doch bei > Ämtern auch der Fall sein.
Ich kenne mich mit Arbeitsrecht aus, aber da man sein Urheberrecht ja in keinem Fall veräußern kann, wird mal wohl nur eine spezielle Form des Nutzungsrechtes überlassen können. Google sagt das hier: "Neben dem Urheberrecht hat der Arbeitnehmer allerdings auch die Pflicht zur unentgeltlichen Übertragung eines Nutzungsrechtes an den Arbeitgeber, wenn dies entweder im Arbeitsvertrag vereinbart ist oder, unabhängig davon, dem Inhalt und Wesen des Arbeitsverhältnisses entspricht." _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

