Hallo, Tobias Wendorff wrote: > Die genannten Werke sind vor 1995 erstellt. Wieso schreibst Du dann > nein? Ich habe doch ausdrücklich auf 1995 hingewiesen!
Oh, Entschuldigung. - Aber auch fuer Werke vor 1995 gilt, dass, sofern sie anonym sind, der wahre Name des Urhebers vor Erloeschen der Schutzfrist bekannt geworden sein muss, um sie zu verlaengern. Ein Stadtplan von 1935, dessen Urheber vor 2005 nicht bekannt geworden ist, ist heute gemeinfrei. Wenn der Urheber heute bekannt wird und herauskommt, dass er erst 1950 gestorben ist, aendert das nichts daran, dass das Schutzrecht abgelaufen ist. Dazu haette er vor 2005 bekannt werden muessen. Oder interepretierst Du das anders? Bye Frederik -- Frederik Ramm ## eMail [email protected] ## N49°00'09" E008°23'33" _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

