Mark Obrembalski schrieb:
> Rechtsnachfolge? Klar, Urheberrechte sind vererblich - was sie aber
> nicht am Erlöschen nach Ablauf der Schutzfrist hindert.
> 
> Landesvermessung? Was soll es da für Sonderbestimmungen
> urheberrechtlicher Art gegeben haben?

Ich meine da eher das Nutzungsrecht. Ich gehe stark davon aus, dass
der Kartograph als Urheber das ausschließliche Nutzungsrecht z.B.
an die Katasterbehörde überträgt.

Erlischt das Nutzungsrecht auch nach den 40 Jahren? MMh: Klar, wenn
das Urheberrecht erlischt, könnte man auch keine Nutzungsrechte
mehr geltend machen.

Oder?

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