Am Dienstag 28 April 2009 schrieb Philipp:
> Guenther Meyer schrieb:
> > Am Dienstag 28 April 2009 schrieb Stefan Dettenhofer (StefanDausR):
> >> Ich sehe auch kein Problem dabei, eine Autobahnauffahrt in mehrere
> >> Teilstücke aufzutrennen.
> >
> > dann sollte man das auch so loesen.
> >
> >> Eine durchgezogene Mittellinie ist aber sicherlich keine bauliche
> >> Trennung!
> >
> > das nicht.
> > aber zumindest eine doppelte durchgezogene linie wird rechtlich genau wie
> > eine bauliche trennung behandelt. drum erscheint es schon sinnvoll, sowas
> > auch entsprechend zu mappen...
>
> Wie das gesetzlich gehandelt wird, ist doch egal.
>
nicht wirklich!

> Wenn gesetzlich geregelt ist, dass Zigarettenautomaten einen
> Mindestabstand von 100 Meter zu einer Schule haben muss, legen wir den
> ja auch nicht so, dass er die Grenze gerade einhält.
>
natuerlich nicht, der wird da gemappt, wo er steht.

> Wir mappen die Realität.
>
in der realitaet bekommst du aber in der regel ziemlichen aerger, wenn du beim 
wenden ueber eine doppelt durchgezogene linie erwischt wirst. da hilft dir 
auch die ausrede, dein vai haette dir das so gesagt, auch nicht viel...

ausserdem: wenn du genug anlauf nimmst, kommst du auch ueber eine bauliche 
trennung drueber ;-)

> Und in der Realität ist da keine Einbahnstraße. Da ist da eine Fahrbahn
> ohne bauliche Trennung.
>
genau betrachtet ist eine durgezogene linie auich eine bauliche trennung; eine 
rechtliche aber auf jeden fall.
wenn man's also schon als eine fahrbahn taggt, dann solte auch die information 
der durchgezogenen linie irgendwo mit vermerkt werden.

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