Am Dienstag 28 April 2009 schrieb Stefan Dettenhofer (StefanDausR): > Ich sehe auch kein Problem dabei, eine Autobahnauffahrt in mehrere > Teilstücke aufzutrennen. > dann sollte man das auch so loesen.
> Eine durchgezogene Mittellinie ist aber sicherlich keine bauliche Trennung! > das nicht. aber zumindest eine doppelte durchgezogene linie wird rechtlich genau wie eine bauliche trennung behandelt. drum erscheint es schon sinnvoll, sowas auch entsprechend zu mappen...
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