Guenther Meyer schrieb: > Am Dienstag 28 April 2009 schrieb Stefan Dettenhofer (StefanDausR): >> Ich sehe auch kein Problem dabei, eine Autobahnauffahrt in mehrere >> Teilstücke aufzutrennen. >> > dann sollte man das auch so loesen. > >> Eine durchgezogene Mittellinie ist aber sicherlich keine bauliche Trennung! >> > das nicht. > aber zumindest eine doppelte durchgezogene linie wird rechtlich genau wie > eine > bauliche trennung behandelt. drum erscheint es schon sinnvoll, sowas auch > entsprechend zu mappen...
Wie das gesetzlich gehandelt wird, ist doch egal. Wenn gesetzlich geregelt ist, dass Zigarettenautomaten einen Mindestabstand von 100 Meter zu einer Schule haben muss, legen wir den ja auch nicht so, dass er die Grenze gerade einhält. Wir mappen die Realität. Und in der Realität ist da keine Einbahnstraße. Da ist da eine Fahrbahn ohne bauliche Trennung. Grüße Philipp _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

