Bernd Wurst schrieb:
> Hallo.
>
> Am Samstag 09 Mai 2009 10:05:13 schrieb Garry:
>   
>> Ich nehme an Du hast keinen LKW-Führerschein...
>>     
>
> Da nimmst du falsch an.
>
>
>   
>> Da lernt man:
>> verbietet, schneller als mit einer bestimmten Geschwindigkeit zu fahren.
>> Sind durch das Zeichen innerhalb geschlossener Ortschaften bestimmte
>> Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen, so gilt das für Fahrzeuge
>> aller Art. Außerhalb geschlossener Ortschaften bleiben die für bestimmte
>> Fahrzeugarten geltenden Höchstgeschwindigkeiten (§ 3 Abs. 3 Nr. 2
>> Buchstaben a und b und § 18 Abs. 5) unberührt, wenn durch das Zeichen
>> eine höhere Geschwindigkeit zugelassen wird.
>>     
>
> So habe ich das nicht gelernt (oder erinnere mich nicht mehr dran) und ich 
> kann auch in der StVO nichts dazu finden.0
>   
Dann hat Dein Fahrlehrer nichts getaugt ;-)
§41 Abschnitt 7 Streckenverbote, Zeichen 247 wirst Du fündig:

> Aber bevor wir uns unnötig streiten: Gibt es real solche Stellen, an denen 
> eine Straße innerorts auf über 60 freigegeben ist? Ich kenne keine.
> (Innerorts bedeutet hier nicht Autobahn oder autobahnähnlich ausgebaut.)
>   
In Karlsruhe die B10 - Kriegstrasse ist Tempo 70 und mit einer 
Mindestgeschwindigkeit von 30km/h
belegt. Auch in Würzburg gab es zumindest zu meinen Fahrschulzeiten 
entsprechende Strassen.
In der Regel gut ausgebaut für den Durchgangsverkehr, aber doch noch 
zumindest eine Stufe unter
autobahnähnlich.

Gruss
Garry


_______________________________________________
Talk-de mailing list
[email protected]
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an