Bernd Wurst schrieb: > Hallo. > > Am Samstag 09 Mai 2009 10:05:13 schrieb Garry: > >> Ich nehme an Du hast keinen LKW-Führerschein... >> > > Da nimmst du falsch an. > > > >> Da lernt man: >> verbietet, schneller als mit einer bestimmten Geschwindigkeit zu fahren. >> Sind durch das Zeichen innerhalb geschlossener Ortschaften bestimmte >> Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen, so gilt das für Fahrzeuge >> aller Art. Außerhalb geschlossener Ortschaften bleiben die für bestimmte >> Fahrzeugarten geltenden Höchstgeschwindigkeiten (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 >> Buchstaben a und b und § 18 Abs. 5) unberührt, wenn durch das Zeichen >> eine höhere Geschwindigkeit zugelassen wird. >> > > So habe ich das nicht gelernt (oder erinnere mich nicht mehr dran) und ich > kann auch in der StVO nichts dazu finden.0 > Dann hat Dein Fahrlehrer nichts getaugt ;-) §41 Abschnitt 7 Streckenverbote, Zeichen 247 wirst Du fündig:
> Aber bevor wir uns unnötig streiten: Gibt es real solche Stellen, an denen > eine Straße innerorts auf über 60 freigegeben ist? Ich kenne keine. > (Innerorts bedeutet hier nicht Autobahn oder autobahnähnlich ausgebaut.) > In Karlsruhe die B10 - Kriegstrasse ist Tempo 70 und mit einer Mindestgeschwindigkeit von 30km/h belegt. Auch in Würzburg gab es zumindest zu meinen Fahrschulzeiten entsprechende Strassen. In der Regel gut ausgebaut für den Durchgangsverkehr, aber doch noch zumindest eine Stufe unter autobahnähnlich. Gruss Garry _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

