Bernd Wurst schrieb: > Hallo. > > Am Samstag 09 Mai 2009 10:05:13 schrieb Garry: > >> Ich nehme an Du hast keinen LKW-Führerschein... >> > > Da nimmst du falsch an. > > > >> Da lernt man: >> verbietet, schneller als mit einer bestimmten Geschwindigkeit zu fahren. >> Sind durch das Zeichen innerhalb geschlossener Ortschaften bestimmte >> Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen, so gilt das für Fahrzeuge >> aller Art. Außerhalb geschlossener Ortschaften bleiben die für bestimmte >> Fahrzeugarten geltenden Höchstgeschwindigkeiten (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 >> Buchstaben a und b und § 18 Abs. 5) unberührt, wenn durch das Zeichen >> eine höhere Geschwindigkeit zugelassen wird. >> > > So habe ich das nicht gelernt (oder erinnere mich nicht mehr dran) und ich > kann auch in der StVO nichts dazu finden. > > Aber bevor wir uns unnötig streiten: Gibt es real solche Stellen, an denen > eine Straße innerorts auf über 60 freigegeben ist? Ich kenne keine. > (Innerorts bedeutet hier nicht Autobahn oder autobahnähnlich ausgebaut.) > > Gruß, Bernd in Aachen hat der Außenring auch mindestens eine Stelle wo innerorts 70 gilt.
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