Ulf Möller <[email protected]> wrote:
> Heiko Jacobs schrieb:
>
>> Ist der Weg längs durch Binsheim "Durchfahrt verboten, landw. Verkehr
>> frei" beschildert? Wenn nicht, würde ich da ja zu unclassified wie
>> bei der Geombacher Str. oder gar residential wie das erste Stückchen
>> "Binsheim" greifen ...
>
> Wenn ein Wirtschaftsweg in Baden-Württemberg als "beschränkt
> öffentlicher Weg" gewidmet ist, ist die Durchfahrt auch ohne
> Beschilderung verboten...
Und wie täte man das erkennen bei asphaltierten Straßen?
In besiedelten Gebieten -- und dazu zählt Binsheim m.E., auch
wenn es nur aus lückig angeordneten Aussiedlerhöfen besteht --
würde man doch wohl von öffentlicher Widmung ausgehen und überhaupt
sobald ein Wohnhaus oder ein Gewerbebetrieb am Weg liegt, der
Anwohner / Mitarbeiter und deren Besuch uneingeschränkt empfangen
können sollte ...
MfG Heiko Jacobs Z! IRCnet Mueck
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