Heiko Jacobs schrieb:
> Ulf Möller <use...@ulfm.de> wrote:
>   
>> Heiko Jacobs schrieb:
>>
>>     
>>> Ist der Weg längs durch Binsheim "Durchfahrt verboten, landw. Verkehr
>>> frei" beschildert? Wenn nicht, würde ich da ja zu unclassified wie
>>> bei der Geombacher Str. oder gar residential wie das erste Stückchen
>>> "Binsheim" greifen ...
>>>       
>> Wenn ein Wirtschaftsweg in Baden-Württemberg als "beschränkt 
>> öffentlicher Weg" gewidmet ist, ist die Durchfahrt auch ohne 
>> Beschilderung verboten...
>>     
>
> Und wie täte man das erkennen bei asphaltierten Straßen?
> In besiedelten Gebieten -- und dazu zählt Binsheim m.E., auch
> wenn es nur aus lückig angeordneten Aussiedlerhöfen besteht --
> würde man doch wohl von öffentlicher Widmung ausgehen und überhaupt
> sobald ein Wohnhaus oder ein Gewerbebetrieb am Weg liegt, der
> Anwohner / Mitarbeiter und deren Besuch uneingeschränkt empfangen
> können sollte ...
>
>            MfG       Heiko Jacobs   Z!                   IRCnet Mueck
>   
also Faustregel galt bei mir bis jetzt immer: Alles, was nciht eindeutig 
_nicht_ dazu gehört, gehört dazu.

Gruß
 Mario

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