Tobias Wendorff wrote:

> Mark Obrembalski schrieb:
>> Dann läuft die Frist halt erst ab dann. Zumindest bei gewöhnlichen
>> Landkarten, Stadtplänen etc. kann man diese Möglichkeit aber wohl
>> vernachlässigen. Die bringt man heraus, wenn sie neu sind. Verkauft 
sich
>> besser.
> 
> Die Veröffentlichung bei Katasterwerken ist also, wenn der
> Kartograph die Karte an seinen Chef liefert?

Hä? Nö. Wieso?

Gruß,
Mark




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