Mark Obrembalski schrieb:
> Dann läuft die Frist halt erst ab dann. Zumindest bei gewöhnlichen 
> Landkarten, Stadtplänen etc. kann man diese Möglichkeit aber wohl 
> vernachlässigen. Die bringt man heraus, wenn sie neu sind. Verkauft sich 
> besser.

Die Veröffentlichung bei Katasterwerken ist also, wenn der Kartograph
die Karte an seinen Chef liefert?

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