Martin Koppenhoefer schrieb:
> Das klingt wie: Bilder, die 1:1 ausgestellt werden, fallen ja sowieso
> raus, Urheber ist kein Mensch sondern ein Pinsel/Fotoapparat/Computer.

Ein Pinsel ist kein automatisches Gerät, das fällt weg.
Ein "normales" Foto ist nicht geistig-persönlich geschützt, sondern
hat nur Leistungsschutz. Wenn Du auf besondere Dinge achtest, wie
z.B. Sonnenstrahlung und das Motiv extra hinstellst, dann ist es ein
Lichtbildwerk.

Ein gutes Beispiel dafür sind Orthofotos. Diese werden automatisch
erzeugt. Es sind daher nur Lichtbilder, obwohl da vielleicht jemand
ist, der die Kamera einprogrammiert. Zu Satellitenfotos wurde
geurteilt, dass sie nicht urheberrechtlich geschützt werden können.
Bei Luftbildern ist noch ein Minimum von Kreativität gegeben, da
- wie gesagt - das Ding jemand kurz vorher angeschaltet hat :-)

Wenn ein Computer ein Bild erzeugt, ist es das gleiche. Wenn Du aber
ein Programm schreibst, ist es etwas anderes. Es ist ja nicht
automatisch, sondern => DU <= erzeugst es.

>> Du bist - wie Du schon sagt - nur für die Auswahl zuständig.
> 
> und für die Einstellungen / Bedienung, die Art, wie ich mich
> fortbewege, wo ich hingehe, etc.etc. Dass der Urheber das GPS-Gerät
> sein soll, klingt in meinen Ohren absurd.

Setzt Du jeden Punkt einzeln? Wo ist die persönliche Schöpfung,
wenn Du eine Straße runterläufst und das GPS-Gerät alle zwei
Sekunden einen automatischen Punkt setzt?

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