Am 14. Oktober 2009 00:43 schrieb Dimitri Junker <[email protected]>: >>da wäre der Kamin allerdings drin ;-) > > ich habe schon viele Baupläne gesehen und bevor ich das schrieb habe ich > nochmal in die eigenen reingeschaut. Da sind natürlich auf jeder Etage die > Kamine erkennbar, aber wie weit sie über das Dach gehen ist nirgendwo > erkennbar.
es ist in den Schnitten zu vermaßen. Mind. 1m über Dachhaut, etc., es gibt da div. Anhaltspunkte und für unsere Zwecke reicht schätzen locker aus (falls gemauert kannst Du auch die Schichten zählen, üblicherweise 12,5cm pro Schicht inkl. 1 Fuge), deutlich wichtiger wäre, wie wiederholt geschrieben, die Dachform (Neigung, Überstand, Gauben, etc.) und evtl. das Material der Dachhaut. >>ich glaube kaum, dass die von allen Gebäuden Pläne haben, das wäre schon >>urheberrechtlich bei neueren Gebäuden gar nicht machbar > > Pläne sind AFAIK öffentlich, sie liegen im Bauamt aus. Ich bin mir aber > nicht sicher unter welchen Bedingungen man sie einsehen /kopieren darf. sie sind nicht öffentlich. Sie lagen früher bei Feuerwehr und im Bauamt (unter Verschluss / für Dienstzwecke), heutzutage, je nach LBO, muss sie oft der Bauherr lagern und bei Bedarf zur Verfügung stellen (spart Archivkosten). Das sind aber auch keine Ausführungspläne, sondern Genehmigungspläne. Was die Pläne angeht: es gibt das Katasteramt, dort gibt es unvermaßte Grundstückspläne mit Angaben zu Lage des Grundstückes, Flurbezeichnung, Gemarkung und Flurstücknummer sowie Grundstücksgrenzen. Gegen Gebühr kann man dort Auszüge bekommen. dann gibt es das Grundbuchamt. Dort erhalten Eigentümer, Gläubiger und Interessenten mit berechtigtem Interesse Einsicht. Geführt werden Angaben zu den Eigentumsverhältnissen und Namen des Eigentümers, Angaben zu Lasten und Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Grundstück, z.B. Wegerechte, Wohnrechte, Erbpachtrechte, Kanalleitungsrechte, sowie Angaben zu finanziellen Lasten, wie Hypotheken, Grundschulden. die Genehmigungsplanung beim Bauamt kannst Du AFAIK mit Vollmacht des Eigentümers einsehen, kopieren mit Genehmigung des Planverfassers (i.d.R. Architekt), d.h. nichtmal der Bauherr darf die Pläne einfach so kopieren. Er darf noch nichtmal selbständig bauen damit ;-) http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=%2Fview&cid=2870&title=Urheberrechte+von+Architekten+ Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

