Martin Koppenhoefer <[email protected]> wrote: >die Genehmigungsplanung beim Bauamt kannst Du AFAIK mit Vollmacht des >Eigentümers einsehen, kopieren mit Genehmigung des Planverfassers >(i.d.R. Architekt), d.h. nichtmal der Bauherr darf die Pläne einfach >so kopieren. Er darf noch nichtmal selbständig bauen damit ;-) >http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=%2Fview&cid=2870&title=Urheberrechte+von+Architekten+
Vermutlich liegt der Casus knacktus in der Voraussetzung "Wird ein Architekt mit einem Entwurf beauftragt und liefert er einen urheberrechtsfähigen Entwurf ab." Ich habe für mein Einfamilienhaus den Grundriss mit Wandstärken und Außenansichten selbst gezeichnet und gelte damit als Entwerfender, ohne vom Fach zu sein. Es geht nämlich nur um den künstlerischen, gestaltenden Teil der Planung. Das schafft für ein Einfamilienhaus mit Hilfe einiger Muster jeder, der schonmal ein paar Werkstücke auf dem Computer gezeichnet (nicht gemalt) und bemaßt hat. Beim Architekten wurde nur die !!abgeleitete!! technische Planung (Stahlbetondecke, Statik etc) und die Durchführungsaufsicht beauftragt. So durfte ich - zumindest in Niedersachsen - "selbstständig bauen". Und die Rechte an den Zeichnungen gehören mir auch. :-) _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

