Am 14. Oktober 2009 03:18 schrieb Tirkon <[email protected]>:
> Martin Koppenhoefer <[email protected]> wrote:
>
>>die Genehmigungsplanung beim Bauamt kannst Du AFAIK mit Vollmacht des
>>Eigentümers einsehen, kopieren mit Genehmigung des Planverfassers
>>(i.d.R. Architekt), d.h. nichtmal der Bauherr darf die Pläne einfach
>>so kopieren. Er darf noch nichtmal selbständig bauen damit ;-)
>>http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=%2Fview&cid=2870&title=Urheberrechte+von+Architekten+
>
> Vermutlich liegt der Casus knacktus in der Voraussetzung "Wird ein
> Architekt mit einem Entwurf beauftragt und liefert er einen
> urheberrechtsfähigen Entwurf ab."
>
> Ich habe für mein Einfamilienhaus den Grundriss mit Wandstärken und
> Außenansichten selbst gezeichnet und gelte damit als Entwerfender,
> ohne vom Fach zu sein. Es geht nämlich nur um den künstlerischen,
> gestaltenden Teil der Planung.

nein, das gilt auch für technische Zeichnungen.

Gruß Martin

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