Am 14. Oktober 2009 03:18 schrieb Tirkon <[email protected]>: > Martin Koppenhoefer <[email protected]> wrote: > >>die Genehmigungsplanung beim Bauamt kannst Du AFAIK mit Vollmacht des >>Eigentümers einsehen, kopieren mit Genehmigung des Planverfassers >>(i.d.R. Architekt), d.h. nichtmal der Bauherr darf die Pläne einfach >>so kopieren. Er darf noch nichtmal selbständig bauen damit ;-) >>http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=%2Fview&cid=2870&title=Urheberrechte+von+Architekten+ > > Vermutlich liegt der Casus knacktus in der Voraussetzung "Wird ein > Architekt mit einem Entwurf beauftragt und liefert er einen > urheberrechtsfähigen Entwurf ab." > > Ich habe für mein Einfamilienhaus den Grundriss mit Wandstärken und > Außenansichten selbst gezeichnet und gelte damit als Entwerfender, > ohne vom Fach zu sein. Es geht nämlich nur um den künstlerischen, > gestaltenden Teil der Planung.
nein, das gilt auch für technische Zeichnungen. Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

