André Reichelt schrieb:

> ich frage mich generell, welche Berechtigung eine Privatperson sieht,
> hier mit einer Klage zu drohen. So etwas sollte ausschließlich von einer
> dafür geschaffenen Arbeitsgruppe gemacht werden _dürfen_.

Mit der ODbL wäre das so.

Gemäß CC-BY-SA kann tatsächlich jede Privatperson mit einer Klage drohen 
- man sollte dabei aber auch bedenken, dass der Empfänger sich wehren 
und vor Gericht recht bekommen könnte. Dann müsste die Privatperson die 
Kosten für die Abwehr der unberechtigten Drohung auch selbst erstatten...


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