Am 22.12.2009 09:31, schrieb Bernd Wurst: > Was genau ist der Unterschied zwischen der Nordschleife und einem Stückchen > Asphalt auf Privatgrund, an dem ein Zeichen 331 (plus dem Hinweis auf StVO) > steht?
Das die Nordschleife Eigentum der Nürburgring GmbH ist deren Hauptgesellschafter das Land Rheinland-Pfalz und Landkreis Ahrweiler sind und eben kein Privatgrund? > Es liegt auf der Hand, dass wir hier von einer Touristenattrraktion oder einem > Freizeitpark reden und nicht von einer öffentlichen Straße mit irgendwelcher > Verkehrsbedeutung. > Zeichen 331 hin oder her. Also ich meine wenn der Leiter der zuständigen Polizeiinspektion (Adenau) folgendes zu Papier bzw. Bits und Bytes gibt: "Linden: Bei einem Rennen schon. Aber vielen ist nicht bewusst, dass die Nordschleife zwar eine große Spielwiese ist, auf der aber dennoch Regeln gelten. Es handelt sich um öffentlichen Verkehrsraum. Während der Touristenfahrten muss man sich an die Straßenverkehrsordnung halten. Es darf nicht rechts überholt werden, Sicherheitsabstände sind einzuhalten, es gibt Halteverbote und sogar Geschwindigkeitsbegrenzungen. Nur die Höchstgeschwindigkeit ist aufgehoben, weil die Strecke als 'Kraftfahrstraße' beschildert ist." http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,448906,00.html So sollte doch klar sein, das die Nordschleife zwar keine relevante Verkehrsbedeutung hat, aber offenbar vom Land bzw. Kreis als Kraftfahrstraße 'geführt' wird und entsprechend auch von Straßenmeisterei & co gepflegt wird und instand gesetzt wird. Im wesentlichen geht es doch darum das die Nordschleife nicht von irgendwelchen Navigationssystemen genutzt wird da das in der Praxis dann ("Verkehrsbedeutung" ?) zu Irritationen führt. Gruß _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

