Falk Zscheile wrote:
> Moin,
>
> gegen die hier in der Runde vertretene These "Küstenlinie=Kreisgrenze"
> spricht In Mecklenburg-Vorpommern § 53 des Landeswassergesetzes.[1]
> Als Grenze zwischen Land und Wasser gilt der mittlere Wasserstand,
> berechnet aus dem arithmetischen Mittel der Jahresmittelwasserstände
> der letzten zwanzig Jahre.

In OSM ist die Küstenlinie doch ebenfalls so ähnlich festgelegt :


"Die obere Küstenlinie trennt das Land vom Watt. Sie entspricht der 
natural=coastline, die den durchschnittlichen Wasserstand bei 
Springhochwasser (MSpHW) anzeigt. Bei Gewässern mit einem Tidenhub 
kleiner als 30 cm entspricht sie dem Mittleren Wasserstand.

Höhenangaben in Karten beziehen sich meistens auf die obere Küstenlinie. "

Wenn Du jetzt den mittelwert der letzten 20 Jahre drin haben willst dann 
ändere doch die Regeln für die Küstenlinie.

 >Also bitte erzählt mir nichts von Wasserstand=Küstenlinie=Kreisgrenze.

Hmm, finde das aber so richtig. Im Notfall passen wir die Regeln für die 
Coastline an.

Also wo ist das Problem nur eine Linie zu haben ?

Matthias



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