Am 21. März 2010 00:28 schrieb Martin Koppenhoefer <[email protected]>: > Am 20. März 2010 09:55 schrieb Falk Zscheile <[email protected]>: >> gegen die hier in der Runde vertretene These "Küstenlinie=Kreisgrenze" >> spricht In Mecklenburg-Vorpommern § 53 des Landeswassergesetzes.[1] >> Als Grenze zwischen Land und Wasser gilt der mittlere Wasserstand,.... > > das sagt dann aber doch auch genau das: "Küstenlinie=Kreisgrenze", nur > dass die Küstenlinie halt genau nach Vorschrift berechnet wird.
vorausgesetzt, die Kreisgrenze ist die Land-Wasser Grenze (das Wasser ist AFAIR Bundesgebiet). Habe dazu auf die Schnelle nichts gefunden. Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

