Am 20. März 2010 09:55 schrieb Falk Zscheile <[email protected]>: > gegen die hier in der Runde vertretene These "Küstenlinie=Kreisgrenze" > spricht In Mecklenburg-Vorpommern § 53 des Landeswassergesetzes.[1] > Als Grenze zwischen Land und Wasser gilt der mittlere Wasserstand,....
das sagt dann aber doch auch genau das: "Küstenlinie=Kreisgrenze", nur dass die Küstenlinie halt genau nach Vorschrift berechnet wird. Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

