Am 16. Juni 2010 15:03 schrieb bkmap <[email protected]>: >> wenn es verboten ist, stehen da auch schilder. > > Auf Pfaden im Wald darf man zumindest in Thüringen theoretisch überhaupt > nicht Rad fahren, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist. Auf Pfaden ist > das laut Thüringer Waldgesetz §6 (3) verboten. Da stehen keine Schilder. >
Ich lese den Paragrahen anders. Danach ist das Radfahren auf allen festen Wegen und Straßen erlaubt. Von einer Kennzeichnungspflicht steht dort nur etwas für Reitwege und das u.a. radfahrer angehört werden müssen, bevor solche Reitwege ausgewiesen werden. Bloß aus dem Gesetzeswortlaut ist für mich allerdings nicht ersichtlich ob "feste Wege" meint, dass sie nicht schlammig sein dürfen, sich die Befahrbarkeit also je nach Wetterlage ändern kann oder aber eine dauerhafte Befestigung mit einer bspw. wassergebundenen Decke gemeint ist. Gruß, Falk _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

