On Wed, Jun 23, 2010 at 09:49:11AM +0200, Florian Lohoff wrote: > On Wed, Jun 23, 2010 at 09:25:54AM +0200, Jochen Topf wrote: > > Ein Kleingartengebiet ist Privatgelände (gehört typischerweise der Gemeinde > > oder vielfach der Bahn oder dergl.), allerdings ist es verpachtet an den > > Kleingartenverein. Der hat also das Recht festzulegen, wer da rein darf und > > wer nicht. Man kann aber wohl erstmal davon ausgehen, dass jeder da > > reinkann, > > da das allgemein so üblich ist. Solange der Pächter also nicht explizit ein > > Verbot ausspricht, würde ich mal davon ausgehen, dass man da reinkann. Da > > wir zum Vermessen eines Geländes auch nichts anderes machen, als darin > > rumzuspazieren, kann man glaube ich auch nicht argumentieren, dass wir da > > etwas besonderes machen, weswegen OSMern der Zugang versagt ist, dem > > Spaziergänger aber nicht. > > Ich kenne das eben noch nen bischen anders - Der Kleingartenverein mag > Paechter > sein - Auflage ist aber eben Oeffentlichkeit - Deshalb duerfen die Hecken ja > auch nur eine bestimmte Hoehe haben damit eben die Oeffentlichkeit auch sich > die Gaerten angucken kann. Ein Kleingarten ist IIRC teil des Oeffentlichen > Gruenes ... d.h. das begehen der Wege kann eben nicht untersagt werden. > > Und hier: > http://www.kleingarten.de/artikel_489.html > "Kleingartenanlagen sind öffentliche Grünflächen für alle Bürger und > unverzichtbarer Bestandteil der Naherholung. Der öffentlich zugängliche > Teil > der Anlagen macht oft 30 - 40 % der Gesamtfläche aus." > > Sagt "Landesverband Westfalen und Lippe der Kleingärtner e.V."
Freut mich, dass der das so sieht. Aus dem Bundeskleingartengesetz kann ich das allerdings nicht entnehmen: http://www.gesetze-im-internet.de/bkleingg/index.html Bleibt also wohl den einzelnen Vereinen überlassen, wie sie das sehen. Jochen -- Jochen Topf [email protected] http://www.remote.org/jochen/ +49-721-388298 _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

