Am 24. Juni 2010 12:20 schrieb bkmap <[email protected]>: > Ich denke, wenn ein Privatgrundstück mit einem hohen Detailierungsgrad > gemappt wird, trifft dies entsprechend zu.
-1, das denke ich nicht. > Eine andere Frage ist, ob eine Kleingartenanlage überhaupt privat oder > öffentlich ist. > Ich sehe das so: Grundsätzlich ist das aus dem Flächennutzungsplan nach > § 5 Baugesetzbuch ersichtlich. Ist die Fläche nach Satz (2) Punkt 5 als > Grünfläche gekennzeichnet, ist sie öffentlich. ein Flächennutzungsplan ist eine Planung, d.h. die Realität sieht ggf. anders aus. Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der FNP darüberhinaus nicht parzellenscharf. > Anderenfalls hat der Hauptpächter ( also der Gartenverein ) das > Hausrecht für die gesamte Anlage und kann per Satzung den öffentlichen > Charakter festlegen. wenn die Wege alle privat sind (kommt öfter vor zugegebenermaßen). > Wenn auch die Gartenalnalge als solche möglicherweise öffentlich ist, > darf ich noch lange nicht die einzelnen Parzellen betreten bzw mappen. > Da hat der Pächter das Hausrecht. betreten ist was anderes als mappen. Wieso meinst Du, dass man nicht mappen darf? Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

