> ein Flächennutzungsplan ist eine Planung, d.h. die Realität sieht ggf. > anders aus. Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der FNP darüberhinaus > nicht parzellenscharf. Der Flächennutungsplan muss sehr genau aussagen, welche Parzelle zu welcher Nutzungsart zählt. Für die Genehmigung von Bauvorhaben, zur Ermittlung der Grundstückswerte usw. ist es in rechtlicher Hinsicht ausgesprochen wichtig, ob eine Parzelle z.B im Außenbereich liegt oder im reinen Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet oder als Grünfläche ausgewiesen ist. Er kann also sehr wohl den öffentlichen Charakter einer Fläche beschreiben meine ich. Der Bebauungsplan enthält nur weitergehende Informationen, die die Art der Bebauung recht genau regelt. Nach diesen Regeln kann man im Allgemeinen ohne Baugenehmigung anfangen zu bauen. Man muss den Baubeginn nur anzeigen und die Unterlagen einreichen. (Achtung Häuslebauer: Das ist hier keine Rechtberatung - ich bin kein Anwalt!!! Wer es genauer wissen will, der lese das Baugesetzbuch, insbesondere §§ 32-35 und die entsprechenden Länderbauordnungen :-) )
> > wenn die Wege alle privat sind (kommt öfter vor zugegebenermaßen). Im Allgemeinen ist die Ganze Anlage durch den Verein gepachtet und die Parzellen werden an die Mitglieder unterverpachtet. Das ist im Bundeskleingartengesetz recht genau geregelt. > > betreten ist was anderes als mappen. Wieso meinst Du, dass man nicht > mappen darf? Ich denke das hängt von Detailgrad ab, wie weit man sich in die Privatsphäte begibt. Die Lage der Gebäude und der Wege zur inneren Erschließung zähle ich nicht gerade zur Privatsphäre und halte sie für unbedenlich. Wenn ein freies Luftbild da ist, kann man ja die Gebäude mappen, aber zum Aufzeichnen in die Parzellen gehen ist ohne Erlaubnis des Pächters Tabu. Gruß Burkhard _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

