On Tue, Aug 31, 2010 at 10:26:58AM +0200, Bernd Wurst wrote:
> Da hast du recht, aber eine rechtsverbindliche Zustimmung auch noch 
> rechtsverbindlich zu übersetzen ist ein ziemlich aufwändiger Schritt.
> 
> Man könnte inoffizielle Übersetzungen anbieten, aber das was man 
> "unterschreibt" muss bei allen Benutzen einheitlich sein, damit man den 
> Benutzer nachher darauf festnageln kann, dass er *genau das* akzeptiert hat.

Und was ist wenn der User dann nachweisen kann kein English zu koennen und gar
nicht wusste was er da zustimmt? Dann ist der Vertrag nichtig oder?

http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html

Das es eben nicht in der Muttersprache ist macht die nummer durchaus leichter
anfechtbar denke ich auch wenn ich kein Anwalt bin ...

Flo
-- 
Florian Lohoff                                                 [email protected]

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