On Tue, Aug 31, 2010 at 10:26:58AM +0200, Bernd Wurst wrote: > Da hast du recht, aber eine rechtsverbindliche Zustimmung auch noch > rechtsverbindlich zu übersetzen ist ein ziemlich aufwändiger Schritt. > > Man könnte inoffizielle Übersetzungen anbieten, aber das was man > "unterschreibt" muss bei allen Benutzen einheitlich sein, damit man den > Benutzer nachher darauf festnageln kann, dass er *genau das* akzeptiert hat.
Und was ist wenn der User dann nachweisen kann kein English zu koennen und gar nicht wusste was er da zustimmt? Dann ist der Vertrag nichtig oder? http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html Das es eben nicht in der Muttersprache ist macht die nummer durchaus leichter anfechtbar denke ich auch wenn ich kein Anwalt bin ... Flo -- Florian Lohoff [email protected]
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