Hallo. Am Dienstag 31 August 2010, 10:47:32 schrieb Florian Lohoff: > On Tue, Aug 31, 2010 at 10:26:58AM +0200, Bernd Wurst wrote: > > Da hast du recht, aber eine rechtsverbindliche Zustimmung auch noch > > rechtsverbindlich zu übersetzen ist ein ziemlich aufwändiger Schritt. > > > > Man könnte inoffizielle Übersetzungen anbieten, aber das was man > > "unterschreibt" muss bei allen Benutzen einheitlich sein, damit man den > > Benutzer nachher darauf festnageln kann, dass er *genau das* akzeptiert > > hat. > > Und was ist wenn der User dann nachweisen kann kein English zu koennen und > gar nicht wusste was er da zustimmt? Dann ist der Vertrag nichtig oder? > http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html > Das es eben nicht in der Muttersprache ist macht die nummer durchaus > leichter anfechtbar denke ich auch wenn ich kein Anwalt bin ...
IANAL. Meiner Meinung nach ist es für jeden der bei OSM mit macht ziemtlich schwer, glaubhaft zu begründen dass er kein englisch kann. Wichtig für das Projekt ist IMHO, dass man nachher konkret weiß was die User akzeptiert haben. Und das ist um ein vielfaches einfacher, wenn es *ein* Text ist. Übersetzungen, vor allem von Freiwilligen Laien erstellte, bergen immer ein Potenzial von Mehrdeutigkeiten oder Missverständnissen, die eventuell erst bei sehr genauer Analyse auffallen. Gruß, Bernd -- Manche Menschen sind so seltsam, dass man es bereut, sie kennen gelernt zu haben. - Ernst R. Hauschka (dt. Aphoristiker)
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