zuerst möchte ich sagen, dass ich der neuen Lizenz zugestimmt habe, aber anfange, es zu bedauern. Könnte man die Entscheidung eigentlich rückgängig machen?
Nach deutschem Recht ist auch eine gedruckte Landkarte lt. einem Urteil des Landgericht München eine Datenbank [*1]. Damit müsste auch jedes gedruckte Werk unter ODbL stehen. Bisher wurde aber genau das Gegenteil gesagt. Festgemacht wurde die Datenbankeigenschaft vom Landgericht an "............Vielzahl von Einzeldaten zur Beschaffenheit der Erdoberfläche im jeweiligen Kartengebiet. Dargestellt sind etwa Lage und Ausdehnung von Siedlungsflächen, von Verkehrsflächen, von Gewässern, Vegetationszonen, politischen Grenzen, naturschutzrechtlich bedeutsamen Zonen, das Bodenprofil und Höhenangaben zu einzelnen Bodenpunkten, Gemeinde-, Flur-, Berg- und Gewässernamen und eine Fülle von Hinweisen zu Einzelobjekten wie Kirchendenkmälern, Bergwerken, Schornsteinen, Wegkreuzen, Einzelbäumen etc. " Damit gibt es meiner Meinung nach kein Produced Work mehr sondern nur noch Datenbanken. [1] http://de.wikisource.org/wiki/Landgericht_M%C3%BCnchen_I_-_Datenbankschutz_f%C3%BCr_topografische_Landkarten P.S. Ich bin auch etwas von Frederik enttäuscht. Die vor wenigen Wochen getätigte Aussage, bspw Nop könnte seine Karte als Produced Work mit besseren nc lizensierten Höhenlinien versehen, gilt scheinbar nicht mehr. Siehe http://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=9077 _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

