Hallo,

Thomas B wrote:
Da steht für den von mir beschriebenen Fall"“Derivative Database” – Means a database based upon the Database, and includes any translation, adaptation, arrangement, modification, or any other alteration of the Database or of a Substantial part of the Contents. This includes, but is not limited to, Extracting or Re-utilising the whole or a Substantial part of the Contents in a new Database."

Naja, das ist ja nicht das, worum es geht (das stuetzt sich ja wieder nur auf die Definition der Datenbank). Es geht um das hier:

"Database - A collection of material (the Contents) arranged in a systematic or methodical way and individually accessible by electronic or other means offered under the terms of this License."

Und ein paar Zeilen weiter unten:

"Produced Work – a work (such as an image, audiovisual material, text, or sounds) resulting from using the whole or a Substantial part of the Contents (via a search or other query) from this Database, a Derivative Database, or this Database as part of a Collective Database."

Wenn man da nun als normaler technisch denkender Mensch dran geht, sieht man einen Widerspruch: Ein Bild ("such as an image") kann sehr wohl zugleich "arranged in a systematic or methodical way and individually accessible..." sein.

Also was nun - sind die Schreiber der ODbL alles Idioten gewesen, dass ihnen dieser Widerspruch nicht aufgefallen ist, oder sind wir als Nichtjuristen vielleicht vorschnell mit unserer Interpretation - und bedarf es vielleicht zusaetzlichen, interpretierenden Materials, um hier eine Klarstellung herbeizufuehren?

Es wird ein Bestandteil der ODbL, der ich zugestimmt habe, ausgehebelt und irgendwo ins Wiki geschrieben. (ich finde das Ziel okay, aber der Weg ist mMn arglistig)

Sehe ich nicht so (das mit dem "aushebeln").

Nochmal: Ich stimme einen Vertrag zu, bei dem schon die Definitionen der Wörter umgedeuted und mir vorenthalten wird.

Ich finde das auch betrueblich, aber ich habe mich inzwischen damit abgefunden. Es gab im Verlauf dieser mittlerweile ueber drei Jahre dauernden Lizenzdiskussion oefter die Situation, dass ich mir eigentlich etwas klares, menschenlesbares gewuenscht haette, und dann geht es zu einem Juristen, und zurueck kommt irgendein Geschwurbel, und auf Nachfrage bei anderen Juristen heisst es dann "ne, das hat schon seine Richtigkeit".

P.S. Um Deinen Beitrag aus dem Forum zu beantworten "Es gibt verschiedene Definitionen dafuer, was eine Datenbank ist. Die EU-Datenbankdirektive sagt (salopp umschrieben), dass jede Art von sortierter und einzeln zugreifbarer Datensammlung eine Datenbank ist. Darunter faellt so ziemlich jede Datei, die man im Rechner hat (jedes Word-File, jedes PNG) und vielleicht sogar (wurde hier an anderer Stelle gesagt) auch eine gedruckte Karte. "

Du nennst ein Urteil eines Landgerichts, dass definitiv besagt eine gedruckte Karte wäre eine Datenbank "vielleicht sogar"?

Ja, klar, denn

1. das Landgericht hat ja keine allgemeingueltige Entscheidung getroffen, sondern in einem ganz konkreten Fall geurteilt; in einem anderen konkreten Fall kann das Urteil ganz anders aussehen;

2. das Landgericht hat sich dabei auf deutsches Recht gestuetzt; in einem anderen Land kann das Urteil ganz anders aussehen;

3. das Landgericht hat vorallem aber auf Veranlassung eines Klaegers entschieden; die OSMF wuerde so einen Prozess ja nicht anstrengen.

Bye
Frederik

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Frederik Ramm  ##  eMail [email protected]  ##  N49°00'09" E008°23'33"

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