Hallo,
Thomas B wrote:
es freut mich, dass das bekannt ist. Aber das hilft leider nicht weiter. Mit
der Zustimmung zur Re-Lizensierung wird der ODbL (und den CT) zugestimmt.
Wenn man jetzt irgendwo im Wiki Teile der ODbL aushebelt,
Das ginge natuerlich nicht, dass man Teile der ODbL "aushebelt". Aber
die ODbL laesst einige Definitionen aus, darunter vor allem:
* Was ist eine Datenbank?
* Was ist ein substantieller Auszug?
Diese Definitionen sind nicht Teil der Lizenz, aber fuer ihre Anwendung
wichtig. Du hast jetzt einfach die Definition irgendeines Gerichts
hergenommen, aber die steht halt genausowenig in der ODbL wie die
Definition der OSMF. Derjenige, der die ODbL anwendet - hier also die
OSMF -, hat dafuer Sorge zu tragen, dass allen Nutzern klar ist, was
gemeint ist (indem eben solche Definitionen - "Community Guidelines" -
erarbeitet und veroeffentlicht werden).
Spaeter kommen die dann auch als nicht-aenderbare Seiten auf die
OSMF-Webseite.
Wenn die OSMF nun offiziell sagt: "Nach unserer Ansicht ist eine
PNG-Kachel keine Datenbank, und wir erwarten nicht, dass PNG-Kacheln
unter der ODbL lizensiert werden", dann ist es irrelevant, ob ein
deutsches Gericht irgendwann mal entschieden hat, dass eine PNG-Kachel
sehr wohl eine Datenbank sein kann.
Es waere natuerlich einfacher, wenn die EU-Datenbankdirektive eine
vernuenftige Definition dieser Begriffe haette - wie gesagt,
"substantiell" ist gleich der naechste Stolperstein, und auch hier gibt
es den Entwurf einer Community Guideline:
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Open_Data_License/Substantial_-_Guideline
Bye
Frederik
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