Hallo,

Thomas B wrote:
es freut mich, dass das bekannt ist. Aber das hilft leider nicht weiter. Mit
der Zustimmung zur Re-Lizensierung wird der ODbL (und den CT) zugestimmt.
Wenn man jetzt irgendwo im Wiki Teile der ODbL aushebelt,

Das ginge natuerlich nicht, dass man Teile der ODbL "aushebelt". Aber die ODbL laesst einige Definitionen aus, darunter vor allem:

* Was ist eine Datenbank?

* Was ist ein substantieller Auszug?

Diese Definitionen sind nicht Teil der Lizenz, aber fuer ihre Anwendung wichtig. Du hast jetzt einfach die Definition irgendeines Gerichts hergenommen, aber die steht halt genausowenig in der ODbL wie die Definition der OSMF. Derjenige, der die ODbL anwendet - hier also die OSMF -, hat dafuer Sorge zu tragen, dass allen Nutzern klar ist, was gemeint ist (indem eben solche Definitionen - "Community Guidelines" - erarbeitet und veroeffentlicht werden).

Spaeter kommen die dann auch als nicht-aenderbare Seiten auf die OSMF-Webseite.

Wenn die OSMF nun offiziell sagt: "Nach unserer Ansicht ist eine PNG-Kachel keine Datenbank, und wir erwarten nicht, dass PNG-Kacheln unter der ODbL lizensiert werden", dann ist es irrelevant, ob ein deutsches Gericht irgendwann mal entschieden hat, dass eine PNG-Kachel sehr wohl eine Datenbank sein kann.

Es waere natuerlich einfacher, wenn die EU-Datenbankdirektive eine vernuenftige Definition dieser Begriffe haette - wie gesagt, "substantiell" ist gleich der naechste Stolperstein, und auch hier gibt es den Entwurf einer Community Guideline:

http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Open_Data_License/Substantial_-_Guideline

Bye
Frederik

--
Frederik Ramm  ##  eMail [email protected]  ##  N49°00'09" E008°23'33"

_______________________________________________
Talk-de mailing list
[email protected]
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an