Am 20. Februar 2011 15:53 schrieb Johann H. Addicks <[email protected]>: > Das Problem ist, dass da dann vermutlich eine Umgehungsstraße mitten durch > ein eventuell zum Abriss anstehendes Alt-Gewerbegebiet führt. > Der genaue Trassenverlauf (+/- 50m) lässt sich noch überhaupt nicht ableiten > aus den verfügbaren Planungsunterlagen. > Man weiss nur: Führt von Kreuzung A zu Kreuzung B durch Gewerbegebiet C.
M.E. sollte man solche frühen Planungsphasen, wo der Trassenverlauf noch nicht geplant ist, nicht in OSM eintragen. Ein abgeschlossenes Planfeststellungsverfahren ist zwar nicht erforderlich, aber die Öffentliche Auslegung nach § 73 Abs. 3 VwVfG (die ja z.B. auch eine Veränderungssperre mit sich bringt) sollte stattgefunden bzw. begonnen haben, so dass man einen konkreten Plan und nicht nur grobe Überlegungen eintragen kann. Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

