Hallo,

M?rtin Koppenhoefer wrote:
1. Daten in OSM muessen lizenzrechtlich unbedenklich sein. Nicht jeder
veroeffentlichte Plan ist das unbedingt. Das gilt es ggf. vor dem Eintragen
einer geplanten Strasse zu klaeren.

Die Veröffentlichung muss erfolgen und hat einen offiziellen
Charakter. Was vielleicht geschützt ist, sind die Pläne an sich, für
die enthaltene Planung (sprich Straßenverlauf) kann man das hier (da
öffentlich) m.E. nicht reklamieren.

Das haengt vermutlich stark vom Bauprojekt, der Planungsphase und dem Land ab ;) Ich koennte mir vorstellen, dass es auch bei Strassenbauprojekten in Deutschland eine Phase gibt, in der "Planungen" an die Oeffentlichkeit dringen, sogar in der Zeitung stehen, aber noch keine Veroeffentlichung im Sinne unseres Par. 5 des UrhG erfolgt ist.

Ist ja auch ein Nebenschauplatz in dieser Diskussion, ich wollte nur darauf hinweisen, dass es an einer Planung durchaus geistiges Eigentum geben kann.

Bye
Frederik

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