Am 2. März 2011 16:13 schrieb Joerg Fischer <[email protected]>: > Eine Trennung in "Du darfst hier nicht wegen Z254" und "Du darfst hier > nicht wegen straßenbegleitendem Radweg" ist nicht sinnvoll, weil beides in > "Du darfst nicht" mündet.
Das sehe ich komplett anders. Die "Du darfst hier nicht wegen straßenbegleitendem Radweg" Geschichte kann der Router selbst erkennen (bzw. wenn das nicht so einfach geht, dann sollte man das mit einer Relation oder einem speziellen tag machen), dass dort ein Schild steht muss man ihm hingegen sagen. In der Praxis ist die straßenbegleitender-Radweg-regelung m.E. auch meistens wirkungslos hins. Sanktionen: man kann immer woanders hinwollen als der Radweg führt, und dann gilt die Benutzungspflicht auch nicht. Über ein Verbotsschild braucht man dagegen nicht lange zu diskuttieren, da ist die Lage klar. Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

