Am 09.03.2011 12:05, schrieb C. Brause:

Seid ihr euch denn wenigstens einig, dass es zumindest Faustregeln geben muss, ab welchem Status (ja, der sagt nicht viel aus...) sowas eigetragen wird? Die muss alles feststehen? Reicht der erste Pinselstrich auf einem Blatt Papier der die Planung beantragt? Reicht der bloße Wunsch eines Einzelnen? Ich möchte ganz gerne in ferner Zukunft eine schöne große Ville im Park meiner Heimatstadt bauen. Mal sehen, vielleicht kann ich mir ja irgendwann sowas leisten. Ich könnte es ja mal als "proposed" eintragen.
Würdest Du das immer noch dort wollen wenn dort gleichzeitig auch eine Autobahn gebaut wird die durch Deinen Vorgarten geht oder Deine Villa dann mitten in einem Industriegebiet steht?

Mach ich natürlich nicht. Aber man sollte, wenn "geplantes" schon eingetragen wird, darüber nachdenken, ab wann das Sinn macht. Dass die Datenmenge klein ist, ist kein Argument (siehe meine Planung. mir fällt sicher nochwas ein). Für mich macht ein neues Objekt erst Sinn, wenn mit dem Bau begonnen wird (construction).
Dann ist es schon viel zu spät zum ragieren wenn Du dann erst siehst dass tatsächlich die Autobahn durch Deinen entstehenden Vorgarten gebaut wird...

Abgesehen davon, dürfen Deine Architekten, Bauarbeiter etc. nicht den Vorteil eines Navis nutzen wenn Sie Dein Haus planen und anfangen wollen zu bauen?

Garry

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