Am 09.03.2011 12:05, schrieb C. Brause:
Seid ihr euch denn wenigstens einig, dass es zumindest Faustregeln
geben muss, ab welchem Status (ja, der sagt nicht viel aus...) sowas
eigetragen wird? Die muss alles feststehen? Reicht der erste
Pinselstrich auf einem Blatt Papier der die Planung beantragt? Reicht
der bloße Wunsch eines Einzelnen?
Ich möchte ganz gerne in ferner Zukunft eine schöne große Ville im
Park meiner Heimatstadt bauen. Mal sehen, vielleicht kann ich mir ja
irgendwann sowas leisten. Ich könnte es ja mal als "proposed" eintragen.
Würdest Du das immer noch dort wollen wenn dort gleichzeitig auch eine
Autobahn gebaut wird die durch Deinen Vorgarten geht oder Deine Villa
dann mitten in einem Industriegebiet steht?
Mach ich natürlich nicht. Aber man sollte, wenn "geplantes" schon
eingetragen wird, darüber nachdenken, ab wann das Sinn macht. Dass die
Datenmenge klein ist, ist kein Argument (siehe meine Planung. mir
fällt sicher nochwas ein). Für mich macht ein neues Objekt erst Sinn,
wenn mit dem Bau begonnen wird (construction).
Dann ist es schon viel zu spät zum ragieren wenn Du dann erst siehst
dass tatsächlich die Autobahn durch Deinen entstehenden Vorgarten gebaut
wird...
Abgesehen davon, dürfen Deine Architekten, Bauarbeiter etc. nicht den
Vorteil eines Navis nutzen wenn Sie Dein Haus planen und anfangen wollen
zu bauen?
Garry
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